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Ein Wechsel an ein anderes Berufliches Gymnasium ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
Nach der Klassenstufe 11 ist ein Schulwechsel nur an ein Berufliches Gymnasium mit gleicher Fachrichtung möglich. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 12 und 13 müssen zusätzlich die Bestätigung des aufnehmenden Beruflichen Gymnasiums vorlegen, dass sie dort die belegpflichtigen Kurse nach dem Schulwechsel fortsetzen und einbringen können.
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 können nur dann an ein anderes Gymnasium wechseln, wenn sie die gemäß den §§ 41 bis 47 zu belegenden…
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 können nur dann an eine andere Gemeinschaftsschule oder ein Gymnasium wechseln, wenn sie die gemäß den §§…
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 können nur dann an eine Gemeinschaftsschule wechseln, wenn sie die gemäß den §§ 41 bis 47 zu belegenden…
Während des Schuljahres ist der Wechsel an ein anderes Abendgymnasium oder Kolleg nur aus wichtigem Grund zulässig.
Ein Wechsel an eine andere Berufsschule ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Wohnortwechsel der Schülerin oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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