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Dem Prüfungsausschuss, der an jedem Gymnasium zu bilden ist, gehören an:
die Schulleiterin oder der Schulleiter als Vorsitzende oder Vorsitzender, soweit die Schulaufsichtsbehörde keine andere Festlegung trifft,
die Schulleiterin oder der Schulleiter als stellvertretende Vorsitzende oder als stellvertretender Vorsitzender, wenn sie oder er nicht den Vorsitz nach Nummer 1 führt, sonst die stellvertretende Schulleiterin oder der stellvertretende Schulleiter,
die Oberstufenberaterin oder der Oberstufenberater,
zwei weitere Lehrkräfte der Schule, die von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses berufen werden.
Der Prüfungsausschuss hat folgende Aufgaben:
Berufung der Mitglieder der Fachprüfungskommissionen,
zeitliche Planung der mündlichen Prüfung,
Entscheidung über Anträge auf zusätzliche mündliche Prüfung,
Aufsicht über die Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen,
Feststellung und Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse, der Gesamtqualifikation, der Durchschnittsnote und der Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife,
Herbeiführung einer Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde in Ausnahmesituationen, insbesondere wenn die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung nicht gewährleistet erscheint.
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Abiturprüfungen verantwortlich.
Über die Verhandlungen des Prüfungsausschusses wird ein Protokoll geführt, das von der oder dem Vorsitzenden und dem protokollführenden Mitglied des Prüfungsausschusses unterschrieben wird.
Lehrkräfte, deren Angehörige im Sinne von § 20 Absatz 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sich der Abiturprüfung an derselben Schule unterziehen, können nicht Mitglied des Prüfungsausschusses sein.
in Vertretung des vorsitzenden Mitglieds die Schulleiterin, der Schulleiter, die stellvertretende Schulleiterin oder der stellvertretende Schulleiter,
Zur Durchführung der Abiturprüfung wird ein Prüfungsausschuss gebildet, dessen Mitglieder von der Schulaufsichtsbehörde berufen werden. Er besteht neben einem…
Der Prüfungsausschuss stellt in der Schlusssitzung die Prüfungsergebnisse und die Gesamtqualifikation fest und entscheidet über die Zuerkennung der allgemeinen…
Der Abiturprüfungskommission gehören als Mitglieder an: Die Schulaufsichtsbehörde [2] kann ein weiteres Mitglied in die Abiturprüfungskommission berufen.…
Für die Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfung, soweit sie Angelegenheit der jeweiligen Schule ist, werden für alle Schulen mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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