§ 60 Abs. 1 BGySO SNZulassung zur Schulfremdenprüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen gemäß Satz 1 Nummer 3 erfüllt auch, wer bereits einmal zur Abiturprüfung nicht zugelassen wurde oder die Abiturprüfung einmal…
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c BFSO SNSchulordnung Berufsfachschule
ohne Erfolg an der Abschlussprüfung teilgenommen hat oder
Art. 3 Abs. 2 SN-19745Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Neufassung und Änderung der Schulordnung Berufsfachschule
Abweichend von § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c ist die Aufnahme an einer Berufsfachschule für Pharmazeutisch-technische Assistenz zu versagen, wenn die…
Art. 1 Abs. 1 SN-9559Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung berufliche Gymnasien und der Schulordnung Berufsfachschule
Werden die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 40 Abs. 2 oder die Voraussetzungen gemäß § 40 Abs. 3 Satz 2 nicht erfüllt, wird die allgemeine Hochschulreife nicht…
§ 43 Abs. 2 FOSO SNSchulordnung Fachoberschule
Die Zulassung ist auch zu versagen, wenn in der Fachrichtung Gestaltung die Aufnahmeprüfung nicht bestanden wurde.