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In der Abiturprüfung geht die Summe der Punkte aus den fünf Abiturprüfungsfächern jeweils in vierfacher Wertung in die Gesamtqualifikation ein. Bei nichtganzzahligen Werten in einem Prüfungsfach wird nach der Multiplikation mit dem Faktor 4 auf ein ganzzahliges Ergebnis gerundet. Ab der Ziffer 5 als erster Nachkommastelle wird aufgerundet. Wurde eine besondere Lernleistung gemäß § 43 erbracht, tritt deren Ergebnis an die Stelle der Prüfungsleistung im Prüfungsfach P5. In den fünf Abiturprüfungsfächern müssen insgesamt mindestens 100 Punkte und können höchstens 300 Punkte erreicht werden. Dabei sind in mindestens drei Abiturprüfungsfächern, darunter in einem Leistungskursfach, jeweils mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung zu erbringen.
In der Abiturprüfung bringt jede Schülerin und jeder Schüler die Summe der Punkte in den Prüfungsfächern P1 bis P4 in fünffacher Wertung in die…
In der Abiturprüfung bringt jeder Schüler die Summe der Punkte in den vier Prüfungsfächern in fünffacher Wertung in die Gesamtqualifikation ein. Jedes…
Die Abiturprüfungskommission stellt die vom Prüfling erreichte Punktzahl der Gesamtqualifikation fest. Sie ergibt sich aus der Addition der gewichteten…
Die Gesamtqualifikation ist die Punktsumme aus den Ergebnissen des ersten und zweiten Prüfungsteils. Es sind mindestens 300 Punkte nachzuweisen und höchstens…
Zur Ermittlung der Punktzahl der Gesamtqualifikation werden die aus den Kurshalbjahresergebnissen in den Jahrgangsstufen 12 und 13 ermittelte Punktzahl und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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