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In der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe der Gemeinschaftsschule werden im bilingualen Zug die Fächer Erdkunde, Geschichte und Politik zweisprachig unterrichtet.
Schülerinnen und Schüler des bilingualen Zuges belegen in der Hauptphase der gymnasialen Oberstufe der Gemeinschaftsschule die jeweilige Fremdsprache als E-Kurs und ein Sachfach als bilingual unterrichtetes Unterrichtsfach. Für die Kursbildung gelten die Vorschriften der Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland (GOS-VO) vom 2. Juli 2007 (Amtsbl. S. 1315), geändert durch Verordnung vom 26. März 2010 (Amstbl. I S. 47), in ihrer jeweiligen Fassung.
Für die Bewertung der Leistungen im fremdsprachig erteilten Unterricht gilt § 8 entsprechend.
Auf den Zeugnissen ist zu vermerken, welche Fächer fremdsprachig unterrichtet wurden.