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Ist Erdkunde, Geschichte oder Politik Abiturprüfungsfach, so wird die Prüfung grundsätzlich in der Fremdsprache durchgeführt. Näheres regeln die allgemeinen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung in den bilingualen Sachfächern.
Auf dem Abiturzeugnis wird die Teilnahme am Unterricht des bilingualen Zuges vermerkt.
Zusätzlich zum Abiturzeugnis erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zertifikat nach dem Muster der Anlage 2.1 oder 2.2, in dem die Teilnahme am Unterricht in der Fremdsprache des bilingualen Zuges und am bilingualen Sachfachunterricht sowie gegebenenfalls in bilingualen Sachfächern in der Fremdsprache erbrachte schriftliche und/oder mündliche Prüfungsleistungen bescheinigt werden; § 9 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.