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Schülerinnen und Schüler des bilingualen Zuges führen ihre erste Fremdsprache in der Einführungsphase weiter und belegen in den Jahrgangsstufen 12 und 13 die erste Fremdsprache als Kurs auf erhöhtem Anforderungsniveau (L-Kurs). Die Schülerinnen und Schüler des bilingualen Zuges führen die in der Sekundarstufe I fremdsprachig unterrichteten Sachfächer in der Einführungsphase fremdsprachig weiter und belegen in den Jahrgangsstufen 12 und 13 ein Sachfach als bilingual unterrichtetes Unterrichtsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau (G-Kurs). Für die Kursbildung gelten die Vorschriften der Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland (GOS-VO) vom 2. Juli 2007 (Amtsbl. S. 1315), zuletzt geändert durch Artikel 234 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), in der jeweils geltenden Fassung.
Für die Bewertung der Leistungen im fremdsprachig erteilten Unterricht gilt § 9.
Auf den Zeugnissen ist zu vermerken, welche Fächer fremdsprachig unterrichtet wurden.