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Ist Erdkunde, Geschichte oder Politik Abiturprüfungsfach, so wird die Prüfung grundsätzlich in der Fremdsprache durchgeführt. Näheres regeln die allgemeinen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung in den bilingualen Sachfächern.
Auf dem Abiturzeugnis wird die Teilnahme am Unterricht des bilingualen Zuges vermerkt.
Zusätzlich zum Abiturzeugnis erhalten die Schülerinnen und Schüler des auslaufenden, neunjährigen Gymnasiums ein Zertifikat nach dem Muster der Anlage 3.1 oder 3.2, die Schülerinnen und Schüler des achtjährigen Gymnasiums ein Zertifikat nach dem Muster der Anlagen 3.3 oder 3.4 in dem die Teilnahme am Unterricht in der Fremdsprache des bilingualen Zuges und am bilingualen Sachfachunterricht sowie gegebenenfalls in bilingualen Sachfächern in der Fremdsprache erbrachte schriftliche und/oder mündliche Prüfungsleistungen bescheinigt werden; § 10 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend.