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Die Leistungen im Zusatzunterricht in den Klassenstufen 5 und 6 können in verbaler Form auf dem Zeugnis unter „Bemerkungen“ beurteilt werden.
Die Teilnahme am Unterricht des bilingualen Zuges ab Klassenstufe 7 wird auf dem Zeugnis unter „Bemerkungen“ vermerkt.
Zusätzlich zu den Jahreszeugnissen der Klassenstufen 9 und 10 erhalten die Schülerinnen und Schüler des bilingualen Zuges ein Zertifikat nach dem Muster der Anlage 2.1 oder 2.2. Sie erhalten außerdem eine Übersetzung dieses Zertifikats in der jeweiligen Fremdsprache, wobei das hierzu von der Schulaufsichtsbehörde vorgeschriebene Muster zu verwenden ist.