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Ist ein in der gymnasialen Oberstufe ausschließlich fremdsprachig unterrichtetes Sachfach Abiturprüfungsfach, so wird die Prüfung grundsätzlich in der Fremdsprache durchgeführt. Näheres regeln die allgemeinen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung in den bilingualen Sachfächern.
Auf dem Abiturzeugnis wird die Teilnahme am Unterricht des bilingualen Zuges vermerkt.
Zusätzlich zum Abiturzeugnis erhalten die Schülerinnen und Schüler des neunjährigen Gymnasiums ein Zertifikat nach dem Muster der Anlage 3.1 oder 3.2, in dem die Teilnahme am Unterricht in der Fremdsprache des bilingualen Zuges und am bilingualen Sachfachunterricht sowie gegebenenfalls in bilingualen Sachfächern in der Fremdsprache erbrachte schriftliche und/oder mündliche Prüfungsleistungen bescheinigt werden; § 10 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend. Sie erhalten außerdem eine Übersetzung dieses Zertifikats in der jeweiligen Fremdsprache, wobei das hierzu von der Schulaufsichtsbehörde vorgeschriebene Muster zu verwenden ist.