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Die Amtsgerichte, bei denen ein Binnenschiffsregister geführt wird, teilen Tatsachen, die der Datei führenden Stelle nach § 9 Absatz 1 mit.
nach den §§ 12 und 17 Absatz 1 und 4 der Schiffsregisterordnung zum Binnenschiffsregister angemeldet werden,
nach § 4 Absatz 3 der Schiffsregisterordnung angegeben werden,
In der Aufschrift sind das Amtsgericht und die Nummer des Registerblatts anzugeben.
Jede Eintragung in die erste und zweite Abteilung des Seeschiffsregisters und des Binnenschiffsregisters ist dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie…
Name des Binnenschiffes, seine amtliche Schiffsnummer, Nummer und räumlicher Geltungsbereich seines Schiffsattestes oder seines Schiffszeugnisses und Behörde,…
Das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie teilt jede Vermessung eines Seeschiffs, die für die Führung von Schiffsregistern und des Internationalen…
Angaben über den Namen und Registerort oder, wenn das Binnenschiff nicht in einem Schiffsregister eingetragen ist, über den Heimatort des Binnenschiffes.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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