§ 104 BinSchPersVVerordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der BinnenschifffahrtMindestbesatzung auf geschleppten Fahrzeugen ohne AntriebsmaschineZitatstelle…Mindestbesatzung: StufeTragfähigkeitBesatzungAnzahl der Besatzungsmitglieder in den Betriebsformen nach § 101 Absatz 2ABCD1von 15 bis 250 tSchiffsführer1222Matrose––11Leichtmatrose11––2über 250 bis 500 tSchiffsführer1222Matrose––11Leichtmatrose11––3über…Mindestbesatzung auf geschleppten Fahrzeugen ohne Antriebsmaschine
§ 105 BinSchPersVVerordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der BinnenschifffahrtMindestbesatzung auf Gütermotorschiffen und TankmotorschiffenZitatstelle…Mindestbesatzung: StufeTragfähigkeitBesatzungAnzahl der Besatzungsmitglieder in den Betriebsformen nach § 101 Absatz 2ABCD1von 15 bis 500 tSchiffsführer1222Steuermann––––Matrose––11Leichtmatrose11––2über 500 bis…Mindestbesatzung auf Gütermotorschiffen und Tankmotorschiffen
§ 106 BinSchPersVVerordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der BinnenschifffahrtMindestbesatzung auf SchubverbändenZitatstelle…StufeZusammenstellungBesatzungAnzahl der Besatzungsmitglieder in den Betriebsformen nach § 101 Absatz 2ABCD1Schubboot + 1 Schubleichter mit L ≤ 86 mSchiffsführer1222Steuermann––––Matrose1–11Leichtmatrose–1112Schubboot…Mindestbesatzung auf Schubverbänden
§ 107 BinSchPersVVerordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der BinnenschifffahrtMindestbesatzung auf SchleppbootenZitatstelle…StufeMaschinenleistungBesatzungAnzahl der Besatzungsmitglieder in den Betriebsformen nach § 101 Absatz 2ABCD1bis 150 kWSchiffsführer1222Bootsmann––11Matrose11–1Leichtmatrose––––Maschinenkundiger––––2über…Mindestbesatzung auf Schleppbooten
§ 108 BinSchPersVVerordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der BinnenschifffahrtMindestbesatzung auf TagesausflugsschiffenZitatstelle…StufeHöchstzulässige Anzahl der FahrgästeBesatzungAnzahl der Besatzungsmitglieder in den Betriebsformen nach § 101 Absatz 2ABCD1bis 75 PersonenSchiffsführer1222Steuermann––––Bootsmann––––Matrose1112Leichtmatrose––1–Maschinenkundiger––––2von…Mindestbesatzung auf Tagesausflugsschiffen
§ 109 BinSchPersVVerordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der BinnenschifffahrtMindestbesatzung auf KabinenschiffenZitatstelle…StufeZulässige Anzahl der BettenBesatzungAnzahl der Besatzungsmitglieder in den Betriebsformen nach § 101 Absatz 2ABCD150Schiffsführer1223Steuermann––––Bootsmann––––Matrose––––Leichtmatrose2111Maschinist1111251…Mindestbesatzung auf Kabinenschiffen
§ 119 BinSchPersVVerordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der BinnenschifffahrtPflichten der Eigentümer, der Ausrüster, der Bevollmächtigten und der BesatzungsmitgliederZitatstelle…für die jeweilige Betriebsform festgesetzte höchstzulässige Fahrzeit eines Fahrzeugs nach § 101 Absatz 2, auch in Verbindung mit Anhang II Teil III Kapitel 7 § 7.03 Nummer 2 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung,…Pflichten der Eigentümer, der Ausrüster, der Bevollmächtigten und der Besatzungsmitglieder
§ 119 BinSchPersVVerordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der BinnenschifffahrtPflichten der Eigentümer, der Ausrüster, der Bevollmächtigten und der BesatzungsmitgliederZitatstelledie für die jeweilige Betriebsform festgesetzte Fahrzeit eines Fahrzeugs nach § 101 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Anhang II Teil III Kapitel 7 § 7.02 Nummer 2 und § 7.03 Nummer 2 der…Pflichten der Eigentümer, der Ausrüster, der Bevollmächtigten und der Besatzungsmitglieder
§ 98 BinSchPersVVerordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der BinnenschifffahrtAllgemeines zu den Besatzungsvorschriften auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4ZitatstelleIm Falle der Anwendung der §§ 101 und 103 müssen auch die Betriebszeiten sowie die Dienst- und Ruhezeiten berücksichtigt werden,…Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4