Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer gemeinsamen Kommission für Bildungsplanung (BLK-Abkommen) Vom 25. Juni 1970 in der Fassung vom 17./21. Dezember 1990[1]
Der Vorsitzende der Kommission wird für ein Jahr abwechselnd aus dem Kreis der Vertreter der Bundesregierung und aus dem Kreis der Vertreter der Landesregierungen bestellt.
Art. 8 BiPlanKomVwAbk SL
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