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Die Ombudsstelle stellt dem für die Belange von Menschen mit Behinderungen federführend zuständigen Ministerium alle gemäß Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1524 erforderlichen Informationen für die Berichterstattung nach §10c des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.
Die Berichte gemäß § 10c Absatz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sind gemäß Artikel 8 bis 11 und Anhang II des…
Die Ombudsstelle nach § 10d Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen wird der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit…
Die Ombudsstelle unterhält eine Website, auf der mindestens diese Verordnung, das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden…
Die Überwachungsstelle berichtet dem für die Belange von Menschen mit Behinderungen federführend zuständigen Ministerium über das Ergebnis der Überwachung nach…
Die Überwachungsstelle berichtet dem für den Bereich der Politik für und mit Menschen mit Behinderungen federführend zuständigen Ministerium über die Ergebnisse…
Die Ombudsstelle gewährleistet eine barrierefreie Kommunikation im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen mit den Beteiligten. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.