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Die Ombudsstelle unterhält eine Website, auf der mindestens diese Verordnung, das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung, ein Antragsformular nach § 11 Absatz 2 Satz 1 sowie klare und verständliche Informationen, insbesondere zu den Aufgaben, zur Zuständigkeit sowie zur Erreichbarkeit, barrierefrei veröffentlicht werden.
Wenn die öffentliche Stelle des Landes die Erklärung zur Barrierefreiheit verfasst oder aktualisiert hat, teilt sie dies der Überwachungsstelle nach § 6 mit und…
Die Ombudsstelle stellt dem für die Belange von Menschen mit Behinderungen federführend zuständigen Ministerium alle gemäß Anhang II des…
Die Ombudsstelle gewährleistet eine barrierefreie Kommunikation im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen mit den Beteiligten. Die…
Die Ombudsstelle kann die Fachexpertise der Überwachungsstelle nach § 6 unterstützend in Anspruch nehmen und eine Stellungnahme dieser zur Frage der…
Die Überwachungsstelle berichtet dem für den Bereich der Politik für und mit Menschen mit Behinderungen federführend zuständigen Ministerium über die Ergebnisse…
Die Ombudstelle beteiligt die Monitoringstelle nach § 11 des Inklusionsgrundsätzegesetzes Nordrhein-Westfalen vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 442) in der jeweils…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.