§ 6b WaffGWaffengesetz
Stellt die Waffenbehörde fest, dass eine Person mit besonders anzuerkennenden persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen als Jäger (Bedürfnisgrund) die…
§ 44 Abs. 2 WaffGWaffengesetz
Die zuständige Behörde teilt der Jagdbehörde die Ergebnisse sowie tragenden Gründe der Prüfung nach den §§ 5 und 6 mit.
§ 3 Abs. 1 SächsKorVOSächsische Kormoranverordnung
Die Zahl der geschossenen Tiere, der Abschussort unter Angabe des Gewässers und des Gewässerteils oder Gewässerabschnitts, der Abschusstag sowie die Ringnummern…
§ 13 Abs. 3 LJG-NRWLandesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen
Jagdpächter und Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis sind verpflichtet, der unteren Jagdbehörde innerhalb eines Monats nach Abschluß des Pacht- oder…
§ 13 Abs. 2 SJGGesetz Nr. 1407 zur Jagd und zum Wildtiermanagement (Saarländisches Jagdgesetz - SJG) Vom 27. Mai 1998
Die Jagdgenossenschaft, der Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes und der Pächter eines Jagdbezirks, im Fall seines Todes sein Erbe, haben der Jagdbehörde…