§ 1 BKADV
Personendaten von Beschuldigten im Sinne des § 8 Absatz 1 Nummer 1 des Bundeskriminalamtgesetzes sind
Familienname,
Vornamen,
Geburtsnamen,
sonstige Namen wie Spitznamen,
andere Namensschreibweisen,
andere Personalien wie Alias-Personalien,
Familienstand,
akademischer Grad,
erlernter Beruf,
ausgeübte Tätigkeit,
Schulabschluss,
Geschlecht,
Geburtsdatum,
Geburtsort einschließlich Kreis,
Geburtsstaat,
Geburtsregion,
Volkszugehörigkeit,
aktuelle Staatsangehörigkeit und frühere Staatsangehörigkeiten,
gegenwärtiger Aufenthaltsort und frühere Aufenthaltsorte,
Wohnanschrift sowie
Sterbedatum.
Andere zur Identifizierung geeignete Merkmale im Sinne des § 8 Absatz 1 Nummer 1 des Bundeskriminalamtgesetzes sind
Lichtbilder,
Personenbeschreibungen wie
Gestalt,
Größe unter Angabe der Art ihrer Feststellung,
Gewicht,
scheinbares Alter,
äußere Erscheinung,
Schuhgröße,
besondere körperliche Merkmale,
verwendete Sprachen,
Stimm- und Sprachmerkmale wie eine Mundart,
verfasste Texte,
Handschriften und
Angaben zu Identitätsdokumenten wie Personalausweis, Reisepass und andere die Identitätsfeststellung fördernde Urkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde).