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Die Pflegezone Nummer 37 Taubental, 53 ha, in der Gemeinde Kirkel, Gemarkung Kirkel-Neuhäusel, wird gemäß § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes zum Naturschutzgebiet erklärt.
§ 4 gilt entsprechend, mit Ausnahme des Absatzes 1 Nummer 1 in Bezug auf die forstwirtschaftliche Nutzung. Des Weiteren sind Nummer 4 in Bezug auf die Entnahme von Pflanzen und Nummer 7 nicht anzuwenden, soweit dadurch der Schutzzweck nicht beeinträchtigt wird und das Betreten des Waldes ausschließlich zum Zwecke der Erholung und zur pfleglichen Entnahme von Pilzen, Kräutern und Beeren nicht besonders geschützter Arten in geringen Mengen zum persönlichen Gebrauch erfolgt.
Die §§ 5 bis 7 gelten entsprechend.
Die Flächen der Pflegezone Nummer 37 Taubental sind im Lageplan 1 der Kernzone Nummer 1 Taubental, der Bestandteil dieser Verordnung ist, dargestellt.