§ 3 BMVgVerfWDO2025uBVerfPAktVVerordnung zur Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung und in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
§ 2 BMWiEBVerfPAktVVerordnung zur Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
§ 3 BMIPAktErmVVerordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
§ 3 BMFStruBVfPAktVVerordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Straf- und Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
§ 4 EinglMV 2026Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe zur Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2026
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.