§ 2 BMVBVerfPAktVVerordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung oder Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
§ 2 BMWiEBVerfPAktVVerordnung zur Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
§ 4 EinglMV 2026Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe zur Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2026
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
§ 3 BMIPAktErmVVerordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
§ 19 TestVVerordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.