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Dem Landesamt für Bau und Liegenschaften obliegen die Aufgaben, die bisher zugeordnet waren.
der Landesvermögens- und Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Saarbrücken mit Ausnahme der Vergabekammern,
dem Staatlichen Hochbauamt,
dem Finanzbauamt Saarbrücken
Das Ministerium der Finanzen kann im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches durch Rechtsverordnung weitere Aufgaben auf das Landesamt für Bau und Liegenschaften übertragen oder Aufgaben dem Landesamt entziehen, soweit hierdurch der Vollzug der Aufgaben verbessert oder erleichtert wird.