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Als Eigenschaften der Liegenschaften oder Hinweise darauf, die von anderen Behörden oder sonstigen Stellen festgestellt oder festgesetzt werden, sind nachzuweisen:
Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz,
Klassifizierungen
der Wasserflächen nach dem Bundeswasserstraßengesetz und dem Saarländischen Wassergesetz,
der Straßenflächen nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Saarländischen Straßengesetz,
Hinweise auf die nachfolgenden Feststellungen oder Festsetzungen, sofern sie von den zuständigen Stellen in automationsgerechter Form flurstücksbezogen zur Übernahme eingereicht werden:
Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Natura-2000-Schutzgebiet,
Wasserschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet, Heilquellenschutzgebiet,
Schutzwald, Erholungswald,
Bodenordnungsverfahren,
förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet, städte-baulicher Entwicklungsbereich, Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung,
Altlast,
Baulast,
Denkmalbereich, Grabungsschutzgebiet, Eintragung in die Denkmalliste.
Als Eigenschaftsangaben können außerdem Hinweise auf folgende Feststellungen von öffentlichem Interesse nachgewiesen werden:
Anliegervermerke,
Fernleitungen.