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Das Liegenschaftskataster enthält Angaben über Grenzen, Lage, Gebäudebestand, tatsächliche Nutzung und Ertragsfähigkeit sowie die Nummern der Flurstücke.
Für die Kennzeichnung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens und seiner Ertragsfähigkeit sind die rechtskräftig feststehenden Ergebnisse der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz vom 16. Oktober 1934 (RGBl. I S. 1050) in seiner jeweils geltenden Fassung maßgebend.