Gefahrenverhütungsschau-Verordnung Vom 6. Februar 2009
Die ehrenamtlichen Mitglieder der Gefahrenverhütungsschau-Kommission haben Anspruch auf Ersatz ihrer baren Auslagen und des nachgewiesenen Verdienstausfalls (§ 25 Abs. 1 bis 5 und 7 SBKG).
§ 7 BrandschauV SL 2009
§ 7 BrandschauV SL 2009Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen