§ 42 Abs. 1 BRGO 2025Beschlüsse, Stimmberechtigung
Die Ausschüsse sind beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Länder vertreten ist.
§ 28 Abs. 1 BRGO 2025Beschlussfähigkeit
Der Bundesrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Stimmen vertreten ist.
Art. 12 Abs. 1 32024D3080BESCHLUSS (EU) 2024/3080 DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2024 zur Festlegung der Geschäftsordnung der Kommission und zur Änderung des Beschlusses K(2000) 3614
Die Zahl der Mitglieder, deren Anwesenheit erforderlich ist, damit die Kommission in ihren ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen gültige Beschlüsse…
Art 52 Abs. 3a GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Für Angelegenheiten der Europäischen Union kann der Bundesrat eine Europakammer bilden, deren Beschlüsse als Beschlüsse des Bundesrates gelten; die Anzahl der…
Art. 1 Abs. 13b Buchst. ii 32004D0002Beschlüsse gelten als angenommen, wenn mindestens 55 % der Mitglieder des Aufsichtsgremiums, die mindestens 65 % der Gesamtbevölkerung repräsentieren, für die…