§ 9 Abs. 5 Nr. 2 BRGO 2025Ständiger Beirat
der oder dem Bevollmächtigten, die oder der zugleich Mitglied des Bundesrates ist,
§ 5 Abs. 5 BEGTPGGesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Die Absätze 1 bis 4 gelten für die stellvertretenden Mitglieder entsprechend.
Art. 4 32008D0590Für jedes Ausschussmitglied wird gemäß Artikel 3 ein(e) Stellvertreter(in) ernannt. Unbeschadet des Artikels 7 nimmt der (die) Stellvertreter(in) an den…
Art. 4 Abs. 4 32022D0589BESCHLUSS (EU) 2022/589 DER KOMMISSION vom 6. April 2022 über die Zusammensetzung und die operativen Bestimmungen für die Einrichtung der Koordinierungsgruppe „Energiearmut und schutzbedürftige Verbraucher“ der Kommission
Stellvertreter werden nach denselben in Absatz 2 aufgeführten Bedingungen bestellt wie Mitglieder; abwesende oder verhinderte Mitglieder werden automatisch…
§ 5 NRW-26511Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen
Die stellvertretenden Mitglieder können an allen Sitzungen teilnehmen. Bei Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds nimmt ein Stellvertreter der Fraktion, der…