Erwägungsgrund 4 32008D0590
Die — auch in der Praxis — vollständige Durchführung der Richtlinien, Empfehlungen und Entschließungen, die vom Rat im Bereich der Chancengleichheit angenommen wurden, kann durch die Mitarbeit einzelstaatlicher Stellen, die über spezifische Informationen verfügen, erheblich beschleunigt werden.