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Die stellvertretenden Mitglieder können an allen Sitzungen teilnehmen. Bei Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds nimmt ein Stellvertreter der Fraktion, der das verhinderte Mitglied angehört, dessen Aufgabe wahr. Stellvertretenden Mitgliedern, die nicht ein ordentliches Mitglied vertreten, steht in nichtöffentlichen Sitzungen das Beratungsrecht zu.
Der stellvertretende Vorsitzende besitzt bei Verhinderung des Vorsitzenden dessen Rechte und Pflichten. Übt er die Aufgaben des Vorsitzenden aus, ist er im…
Zu den Sitzungen des Prüfungsausschusses sind die ordentlichen Mitglieder rechtzeitig einzuladen. Stellvertretende Mitglieder werden in geeigneter Weise…
Zu den Sitzungen des Prüfungsausschusses sind die ordentlichen Mitglieder vom vorsitzenden Mitglied oder der Stellvertretung rechtzeitig einzuladen.…
An den Sitzungen des Ausschusses nehmen jeweils nur die Mitglieder teil. Ein Mitglied, das an der Teilnahme an einer Sitzung des Ausschusses verhindert ist,…
Zu den Sitzungen des Prüfungsausschusses sind alle ordentlichen Mitglieder rechtzeitig einzuladen. Kann ein Mitglied an einer Sitzung nicht teilnehmen, so ist…
Zu den Sitzungen des Prüfungsausschusses sind die ordentlichen Mitglieder rechtzeitig einzuladen. Stellvertretende Mitglieder werden in geeigneter Weise…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.