Gesetze
Gesetz wird geladen …
Öffentliche Stellen können personenbezogene Daten von gefährdenden Personen in einem Melde- und Auskunftsregister verarbeiten, sofern dies zum Schutz der Beschäftigten oder der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Stelle erforderlich ist. Die personenbezogene Datenverarbeitung ist auf die jeweilige öffentliche Stelle beschränkt. Ein Austausch dieser Daten mit anderen öffentlichen Stellen ist untersagt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten von gefährdenden Personen in einem Melde- und Auskunftsregister setzt ein durch die öffentliche Stelle ausgesprochenes Hausverbot, die Erstattung einer Strafanzeige oder die Stellung eines Strafantrages durch die betroffene öffentliche Stelle wegen einer im Zusammenhang mit einer Verwaltungstätigkeit stehenden Straftat voraus.
Folgende Daten dürfen von der betroffenen öffentlichen Stelle in einem Melde- und Auskunftsregister auch elektronisch gespeichert werden:
Daten zur Tat:
Tatort,
Tatzeit,
Schilderung des Übergriffes,
Angaben zur Nutzung einer Waffe beziehungsweise eines gefährlichen Gegenstandes,
Innen- oder Außendienst,
Strafanzeige erstattet beziehungsweise nicht erstattet,
Strafantrag gestellt beziehungsweise nicht gestellt,
Aktenzeichen der Strafanzeige beziehungsweise des Strafantrages sowie
Ausspruch eines Hausverbotes.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S.2; L 74 vom 4.3.2021, S. 35) mit Ausnahme der Verarbeitung von genetischen und biometrischen Daten dürfen dabei nur erfasst werden, wenn dies aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses oder zum Schutz von Leib und Leben der Beschäftigten zwingend erforderlich ist.
tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 3 Absatz 1 vorliegen,
sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der übermittelnden Stelle liegenden Aufgaben erforderlich ist und die Voraussetzungen vorliegen, die eine…
sie zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die Verteidigung oder die nationale Sicherheit…
die in Nummern 1 und 2 genannten Daten und weitere Daten aus Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2, soweit dies für Rückfragen bei den betreffenden Personen…
personenbezogene Daten zeitgerecht zur Verfügung stehen und ordnungsgemäß verarbeitet werden können (Verfügbarkeit),
die Zwecke der Verarbeitung und deren Rechtsgrundlage,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.