§ 1 Abs. 2 BFSO SNSchulordnung Berufsfachschule
Auf staatlich anerkannte Ersatzschulen, die als Berufsfachschule geführt werden, finden Teil 1 Abschnitt 1, Abschnitt 2 mit Ausnahme von § 4, § 6 Absatz 1 und…
Art. 3 Abs. 2 Nr. 43 SN-21009Verordnung des Staatsministeriums für Kultus sowie des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Aktualisierung berufsbezogener Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
§ 73 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Für Berufsfachschulen nach diesem Abschnitt findet Teil 1 mit Ausnahme von Abschnitt 9 Anwendung, soweit in den…
§ 1 BGySO SNSchulordnung Berufliche Gymnasien
Auf anerkannte Ersatzschulen, die als Berufliches Gymnasium geführt werden, finden die §§ 2 bis 6, die §§ 9, 10, 12 und 14 sowie Teil 1 Abschnitt 5, Teil 2…
§ 1 Abs. 1 BerSchulWiVwTGSV SLVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen Berufsfachschulen der Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik, Gesundheit und Soziales sowie Gastronomie und Nahrung im Saarland Vom 20. September 2019*
Diese Verordnung gilt für öffentliche Berufsfachschulen der in § 2 genannten Fachrichtungen mit zweijähriger Dauer des Bildungsganges.
§ 103 Abs. 2 BFSO SNSchulordnung Berufsfachschule
Sofern für diese Berufsfachschulen keine Regelungen getroffen sind, ist die Schulordnung Berufsschule vom 14. März 2023 (SächsGVBl. S. 92), die durch Artikel 2…