§ 1 BühnenM/PlastAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Bühnenmaler und -plastiker/Bühnenmalerin und -plastikerin wird staatlich anerkannt.
Der Ausbildungsberuf Bühnenmaler und -plastiker/Bühnenmalerin und -plastikerin wird staatlich anerkannt.