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Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Entwickeln von Gestaltungskonzeptionen,
Planen, Kalkulieren und Organisieren der Arbeiten,
Anfertigen von Entwürfen und Modellen,
Anfertigen von technischen Zeichnungen,
Bearbeiten von Oberflächen und Untergründen,
Anfertigen von Schriften, Zeichen und Ornamenten,
Prüfen von Arbeitsergebnissen.
Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Plastik sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Auswählen und Anwenden von Werkstoffen und Techniken,
Vervielfältigen von plastischen Elementen,
Anwenden von Klebe- und Verbindungstechniken,
Kopieren und Imitieren,
Herstellen von plastischen Elementen.
Herstellen von Dekoren, Plastiken und Reliefs,
im Prüfungsbereich Gestaltung:
im Prüfungsbereich Arbeitsplanung und -ausführung:
Bearbeiten von Kunststoffen,
Ausführen von gestalterischen Arbeiten,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.