Anlage LeichtflBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur LeichtflugzeugbauerinZitatstelle…Ausbildungsjahr | | |
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| 1 | Berufsbildung (§ 4 Nr. 1) | a) | Bedeutung des Ausbildungsvertrags, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin
Anlage LeichtflBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur LeichtflugzeugbauerinZitatstelle…anwenden | | | | | |
| 2 | Einrichten, Bedienen und Warten von Maschinen und Geräten(§ 4 Nr. 10) | a) | Aufbau und Funktion von Handmaschinen und stationäre Maschinen beschreiben | | 6…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin
Anlage LeichtflBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur LeichtflugzeugbauerinZitatstelle…veranlassen | | | | | |
| 3 | Herstellen und Anwenden von Vorrichtungen und Formen (§ 4 Nr. 11) | a) | Vorrichtungen und Formen nach dem Verwendungszweck unterscheiden | | 2 | |
| b)…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin
Anlage LeichtflBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur LeichtflugzeugbauerinZitatstelle…instandhalten | | | | | |
| 4 | Herstellen von Teilen und Hauptbaugruppen für Leichtflugzeuge (§ 4 Nr. 12) | a) | Einbauteile herstellen, insbesondere Rippen, Spanten, Stege, Ruder, Klappen und Verkleidungen…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin
Anlage LeichtflBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur LeichtflugzeugbauerinZitatstelle…| | | | |
| e) | Schalen verkleben | | | | | |
| 5 | Behandeln von Oberflächen (§ 4 Nr. 13) | a) | Materialien und Verfahrenstechniken zur Oberflächenbehandlung nennen | | 12 | |
|…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin
Anlage LeichtflBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur LeichtflugzeugbauerinZitatstelle…Korrosionsschutzmaßnahmen beschreiben und durchführen | | | | | |
| 6 | Endmontage von Leichtflugzeugen(§ 4 Nr. 14) | a) | Teile zu Hauptbaugruppen zusammenbauen | | | 22 |
| b) | Hauptbaugruppen zusammenfügen…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin
Anlage LeichtflBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur LeichtflugzeugbauerinZitatstelle…Endkontrolle durchführen | | | | | |
| 7 | Warten und Instandsetzen von Leichtflugzeugen (§ 4 Nr. 15) | a) | Wartungen und Reparaturen nach schriftlichen Anweisungen durchführen | | | 12 |
|…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin
Anlage LeichtflBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur LeichtflugzeugbauerinZitatstelle…Fortbildung nennen | | | | | |
| 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs (§ 4 Nr. 2) | a) | Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebs erläutern | | | |
| b) | Grundfunktionen…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin
Anlage LeichtflBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur LeichtflugzeugbauerinZitatstelle…ausbildenden Betriebs beschreiben | | | | | |
| 3 | Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 4 Nr. 3) | a) | Wesentliche Teile des Arbeitsvertrags nennen | | | |
| b) | wesentliche Bestimmungen…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin
Anlage LeichtflBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur LeichtflugzeugbauerinZitatstelle…nennen | | | | | |
| 4 | Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 4 Nr. 4) | a) | berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen, insbesondere…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin
Anlage LeichtflBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur LeichtflugzeugbauerinZitatstelle…Beobachtungsbereich anführen | | | | | |
| 5 | Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen(§ 4 Nr. 5) | a) | Zeichengeräte handhaben | | | |
| b) | technische Tabellen, Richtlinien und Merkblätter…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin