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Die Bezirksregierung Arnsberg ist die zuständige Behörde im Sinne des Bürgerenergiegesetzes NRW vom 19. Dezember 2023 (GV. NRW. S. 1386). Sie ist für die Überwachung und Durchsetzung der Pflichten aus diesem Gesetz zuständig. Das Nähere regelt eine Verwaltungsvorschrift des für Energie zuständigen Ministeriums.
Als zuständige Behörde im Sinne des § 45 Absatz 2 Satz 3 und des § 49 Absatz 5 bis 7 des Energiewirtschaftsgesetzes wird die Bezirksregierung Arnsberg bestimmt.
Die Bezirksregierung Arnsberg ist Verwaltungsbehörde im Sinne von § 36 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in den Fällen des § 99 Absatz 3…
Außerhalb des Geltungsbereichs des § 114 des Gebäudeenergiegesetzes ist die Bezirksregierung Arnsberg nach § 101 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des…
Als zuständige Behörde für die Überwachung der Pflichten aus Teil 3 des Wärmeplanungsgesetzes im Sinne des § 33 Absatz 5 des Wärmeplanungsgesetzes vom 20.…
Zuständige Behörde für die Ausführung des Bundesberggesetzes und der auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ist die Bezirksregierung…
In Anlagen und Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen, ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig für die in Anlage 1 aufgeführten Verwaltungsaufgaben,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.