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Beim Erwerb modernisierter und instandgesetzter Wohnungen zur Eigennutzung übernimmt der Bund Rückbürgschaften bis zur Höhe der mit dem Kaufvertrag nachgewiesenen Instandsetzungs- und Modernisierungskosten.
Der Bund beteiligt sich als Rückbürge an Übergangsbürgschaften gemäß beiliegendem Anhang.