BVerfG, 2 BvR 800/12, 2 BvR 1003/12Nichtannahmebeschluss v. 2012-05-30 · § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Mangels Beschwer bzw mangels Rechtswegerschöpfung offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerden - fehlende Begründung einer Entscheidung über Richterablehnungsgesuch begründet keine Beschwer - Unzumutbarkeit der Rechtswegerschöpfung nicht dargelegt - Missbräuchlichkeit bei offensichtlicher Unzulässigkeit sowie eA-Antrag ohne Dringlichkeit - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1500 Euro
BVerfG, 1 BvR 2292/11Nichtannahmebeschluss v. 2012-05-30 · § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Rüge einer unangemessenen Verfahrensdauer mangels Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Klage auf angemessene Entschädigung gem §§ 198, 201 GVG - Zur Möglichkeit des nachträglichen Entfallens der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde (hier: aufgrund Inkrafttretens des ÜberlVfRSchG) - Mangels grundsätzlicher Bedeutung der im Ausgangsverfahren aufgeworfenen Rechtsfragen keine Verletzung des Justizgewährungsanspruchs durch Nichtzulassung der Revision
BVerfG, 2 BvR 2207/10Nichtannahmebeschluss v. 2012-05-22 · § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) bei Verwerfung der Rechtsbeschwerde (§ 116 Abs 1 StVollzG) aufgrund bloßer Vermutung künftigen rechtmäßigen Verhaltens der Vorinstanz - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Darlegung der Rechtswegerschöpfung
BVerfG, 1 BvR 413/12Nichtannahmebeschluss v. 2012-04-10 · § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen "Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung" (juris: UVSV) - Keine Veranlassung für Vorabentscheidung (§ 90 Abs 2 S 2 BVerfGG) über Verfassungsmäßigkeit vor Rechtswegerschöpfung
BVerfG, 1 BvQ 12/12Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2012-04-06 · § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Tanzverbot am Karfreitag - Subsidiarität (mangelnde Rechtswegerschöpfung) bei Möglichkeit der Beschwerde zum VGH - zudem mangels besonders schweren Nachteils keine Vorabentscheidung gem § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG geboten