BVerfG, 2 BvR 1672/12Nichtannahmebeschluss v. 2012-08-08 · § 90 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer gegen kommunalwahlrechtliche Entscheidungen gerichteten Verfassungsbeschwerde - zweistufiges landesrechtliches Wahlprüfungsverfahren (hier: §§ 39 ff KomWG NW 1998) als vorrangige Rechtsschutzmöglichkeit - zudem Unzulässigkeit mangels eines als verletzt rügefähigen Grundrechts unzulässig - keine unmittelbare Anwendung der Wahlrechtsgrundsätze § 38 GG auf Kommunalwahlen - normunmittelbare Verfassungsbeschwerde ebenfalls unzulässig
BVerfG, 2 BvR 1243/12Nichtannahmebeschluss v. 2012-07-18 · § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Offensichtliche Unzulässigkeit einer vor Rechtswegerschöpfung erhobenen Verfassungsbeschwerde - postulierte Unzumutbarkeit der Rechtswegerschöpfung nicht ansatzweise substantiiert dargelegt - Missbräuchlichkeit sowohl der Erhebung der Verfassungsbeschwerde als auch des Antrags auf Erlass einer eA - Missbrauchsgebühr iHv 750 Euro
BVerfG, 1 BvR 2952/08Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-06-28 · § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) an Handhabung des Revisionszulassungsgrundes der "grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache" (§ 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO) - hier: grundsätzliche Bedeutung wegen Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage bei späterer Grundsatzentscheidung des BGH in vergleichbar gelagertem Verfahren
BVerfG, 2 BvR 1565/11Nichtannahmebeschluss v. 2012-06-20 · § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität sowie mangels Rechtswegerschöpfung - hier: materielle Subsidiarität bei unterlassener Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs wegen überlanger Verfahrensdauer (§ 198 Abs 1 S 1 GVG, Art 23 S 1, S 5, S 6 des "Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" <juris: ÜberlVfRSchG>) - unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge bei Geltendmachung einer Gehörsverletzung
BVerfG, 1 BvR 1530/11Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-06-18 · § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG) durch Zurechnung fiktiven Einkommens bei der Unterhaltsberechnung - hier: unzureichende fachgerichtliche Begründung für Erzielbarkeit eines monatlichen Bruttoverdienstes von ca 2000 € - Rüge der fachgerichtlichen PKH-Versagung verfristet - Beiordnung eines Rechtsanwalts und Festsetzung des Gegenstandswertes auf 8000 Euro