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Verfassungsschutzbehörde ist das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Die Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde werden von einer Abteilung wahrgenommen, die nicht in einer für die Polizei zuständigen Abteilung eingegliedert oder mit Polizeidienststellen organisatorisch verbunden werden darf (Abteilung für Verfassungsschutz).
Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen der Verfassungsschutzbehörde nicht zu. Sie kann die Polizeibehörden auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist.
Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen im Saarland nur im Einvernehmen, das Bundesamt für Verfassungsschutz nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbehörde tätig werden.