Gesetze
Gesetz wird geladen …
Aufwendungen für eine Verhaltenstherapie (Nummern 870 und 871 der Anlage zur Gebührenordnung für Ärzte) sind je Krankheitsfall in folgendem Umfang beihilfefähig: Einzelbehandlung | Gruppenbehandlung im Regelfall | 60 Sitzungen | 60 Sitzungen im Ausnahmefall | 20 weitere Sitzungen | 20 weitere Sitzungen
Aufwendungen für eine Rational-Emotive Therapie sind nur im Rahmen eines umfassenden verhaltenstherapeutischen Behandlungskonzepts beihilfefähig.
Aufwendungen für eine Verhaltenstherapie sind je Krankheitsfall in folgendem Umfang beihilfefähig: Einzel- behandlungGruppen- behandlungim Regelfall60…
Aufwendungen für Leistungen der Psychotherapie sind beihilfefähig bei
Aufwendungen für Leistungen der Psychotherapie in den Behandlungsformen psychoanalytisch begründete Verfahren, Verhaltenstherapie und Systemische Therapie sowie…
Aufwendungen für eine Systemische Therapie sind je Krankheitsfall in folgendem Umfang, auch im Mehrpersonensetting, beihilfefähig: Einzelbehandlung |…
Aufwendungen für eine Verhaltenstherapie nach den Nummern 870 und 871 des Gebührenverzeichnisses der GOÄ sind nur dann beihilfefähig, wennDie Aufwendungen für…
Aufwendungen für neuropsychologische Behandlungen sind in folgendem Umfang beihilfefähig: a) bis zu fünf probatorische Sitzungen sowie, b) Einzelbehandlung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.