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Aufwendungen für eine Systemische Therapie sind je Krankheitsfall in folgendem Umfang, auch im Mehrpersonensetting, beihilfefähig: Einzelbehandlung | Gruppenbehandlung im Regelfall | 36 Sitzungen | 36 Sitzungen im Ausnahmefall | 12 weitere Sitzungen | 12 weitere Sitzungen § 4c Absatz 3 gilt entsprechend.
Aufwendungen für eine Systemische Therapie sind je Krankheitsfall in folgendem Umfang, auch im Mehrpersonensetting, beihilfefähig:…
Aufwendungen für eine Verhaltenstherapie sind je Krankheitsfall in folgendem Umfang beihilfefähig: Einzel- behandlungGruppen- behandlungim Regelfall60…
Aufwendungen für eine Verhaltenstherapie (Nummern 870 und 871 der Anlage zur Gebührenordnung für Ärzte) sind je Krankheitsfall in folgendem Umfang…
Aufwendungen für eine Systemische Therapie sind für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in dem Umfang beihilfefähig, wie deren Dauer je…
Aufwendungen für neuropsychologische Behandlungen sind in folgendem Umfang beihilfefähig: a) bis zu fünf probatorische Sitzungen sowie, b) Einzelbehandlung,…
Aufwendungen für Kurzzeittherapien sind ohne Genehmigung durch die Beihilfestelle im Umfang von bis zu 24 Sitzungen als Einzel- oder Gruppentherapie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.