§ 12 VerbrVerbGGesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
§ 21 UZwGBwGesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie durch zivile Wachpersonen
Dieses Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft.