§ 21 UZwGBwGesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie durch zivile Wachpersonen
Dieses Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 16 GeoZGGesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 42 G Artikel 29 Abs. 6Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
§ 36 VerkSiGGesetz zur Sicherstellung des Verkehrs
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.