§ 27 BWaldG
Aufgaben der Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung wählt den Vorstand und dessen Vorsitzenden. Sie beschließt über
die Höhe der Umlagen und Beiträge;
den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und die Verwendung von Erträgen;
die Entlastung des Vorstands;
die Änderung der Satzung;
den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken durch den Forstbetriebsverband;
die Auflösung des Forstbetriebsverbands;
die ihr in der Satzung zugewiesenen Angelegenheiten.