§ 5 ChemFachAusbV
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht;
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes;
Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care):
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Anlagensicherheit,
Umweltschutz,
Einsetzen von Energieträgern,
Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln,
Qualitätssicherung, Kundenorientierung,
Kostenorientiertes Handeln;
Arbeitsorganisation und Kommunikation:
Prozess-, Betriebs- und Arbeitsabläufe,
Arbeiten im Team,
Informationsbeschaffung, Dokumentation,
Kommunikations- und Informationssysteme;
Umgehen mit Arbeitsstoffen und Bestimmen von Stoffkonstanten;
Verfahrenstechnische Grundoperationen;
Installationstechnische Arbeiten;
Warten und Instandhalten betrieblicher Einrichtungen;
Messtechnik;
Bedienen von Anlagen;
Herstellen und Verarbeiten von Produkten.