Anlage ChemFachAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 2005, 909 - 912) Lfd. Nr.AusbildungsberufsbildFertigkeiten und KenntnisseZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr1212341Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Nr. 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 5 Nr. 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben3Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care) (§ 5 Nr. 3) während der gesamten Ausbildung zu vermitteln3.1Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 5 Nr. 3.1)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifene)Aufgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden erläuternf)persönliche Schutzausrüstungen handhabeng)Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz bedienen und ihre Funktionsfähigkeit erhaltenh)Explosionsgefahren beschreiben und Maßnahmen zum Explosionsschutz ergreifeni)Maßnahmen zum Schutz gegen die gefährliche Wirkung des Stroms bei unterschiedlichen Netzsystemen anwendenj)Kennzeichnungen und Kennzeichnungsfarben von Behältern und Fördersystemen zuordnenk)Regeln der Arbeitshygiene anwendenl)ergonomische Grundregeln anwenden sowie Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit ergreifenm)mit Gefahrstoffen umgehen; Gefahren erläutern und vermeiden3.2Anlagensicherheit (§ 5 Nr. 3.2)a)Exzonen, Zündschutzarten und Temperaturklassen beachten b)Einrichtungen zur Anlagensicherheit unterscheiden und beachtenc)Störungen erkennen und melden3.3Umweltschutz (§ 5 Nr. 3.3)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesonderea)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführene)Abfälle sammeln, lagern und für die Verwertung bereitstellen3.4Einsetzen von Energieträgern (§ 5 Nr. 3.4)a)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten unterscheiden4*) b)vorgegebene Energiearten unter Beachtung des Gefährdungspotenzials einsetzen3.5Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln (§ 5 Nr. 3.5)a)Fördersysteme einschließlich Armaturen bedienen und pflegen8*) b)Werkstoffe unter Beachtung ihrer mechanischen, thermischen und chemischen Eigenschaften einsetzenc)Anlagenteile und Geräte zum Einsatz vorbereitend)Maßnahmen zum Schutz vor Korrosion, Verschleiß, Unterkühlung und Überhitzung ergreifene)Arbeitsmittel warten und pflegen3.6Qualitätssicherung, Kundenorientierung (§ 5 Nr. 3.6)a)betriebsspezifische Instrumente zur Qualitätssicherung, insbesondere zur Produktkontrolle, anwendenwährend der gesamten Ausbildung zu vermittelnb)prozess- und kundenorientiert arbeiten3.7Kostenorientiertes Handeln (§ 5 Nr. 3.7)a)Möglichkeiten zur Kostenersparnis im eigenen Arbeitsbereich nutzenb)zur Einhaltung von Kostenvorgaben beitragen4Arbeitsorganisation und Kommunikation (§ 5 Nr. 4) 4.1Prozess-, Betriebs- und Arbeitsabläufe (§ 5 Nr. 4.1)a)Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge sowie Betriebsmittel bereitstellen und lagernb)Fließbilder und Verfahrensvorschriften anwendenc)Arbeitsschritte und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben durchführen; Abweichungen von der Planung melden4.2Arbeiten im Team (§ 5 Nr. 4.2)a)Verhaltens- und Umfangsformen in der betrieblichen Zusammenarbeitb)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und in der Gruppe situationsgerecht führen; Sachverhalte darstellenc)Aufgaben im Team abstimmen und bearbeiten; Ergebnisse kontrollieren4.3Informationsbeschaffung, Dokumentation (§ 5 Nr. 4.3)a)Informationsquellen aufgabenorientiert nutzen; fremdsprachige Fachbegriffe anwendenb)Hilfsmittel zur Dokumentation einsetzenc)Arbeitsabläufe und -ergebnisse dokumentieren4.4Kommunikations- und Informationssysteme (§ 5 Nr. 4.4)a)betriebsspezifische Kommunikations- und Informationssysteme einsetzenb)mit arbeitsplatzspezifischer Software arbeitenc)Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit anwenden5Umgehen mit Arbeitsstoffen und Bestimmen von Stoffkonstanten (§ 5 Nr. 5)a)chemische Gesetzmäßigkeiten, insbesondere hinsichtlich der Reaktionsfähigkeit, beachten12 b)Wärmetönung bei chemischen Reaktionen beachtenc)physikalische Gesetzmäßigkeiten, insbesondere Aggregatzustandsänderungen und den Einfluss von Druck und Temperatur auf Gasvolumina, beachtend)mit Säuren, Basen, Salzen und deren Lösungen umgehene)mit Lösemitteln umgehen, insbesondere mit Alkanolen und Alkanonenf)Arbeitsstoffe kennzeichnen und lagerng)Proben nehmen und Parameter bestimmenh)Säure-Base-Titrationen, insbesondere einwertige Säuren mit einwertigen Basen, durchführen und stöchiometrisch auswerten; pH-Wert bestimmen 6i)Volumen, Masse und Dichte von Feststoffen sowie Konzentration von Lösungen über Dichte, Brechzahl und Trockengehalt bestimmen6Verfahrenstechnische Grundoperationen (§ 5 Nr. 6)a)Grundoperationen unterscheiden, Geräte ihren Einsatzgebieten zuordnen12 b)Mischungen einschließlich Lösungen mit vorgegebenen Massenanteilen herstellenc)Feststoffe nach einem Verfahren zerkleinern und Gemenge sortieren und klassierend)Feststoff-Flüssigkeits-Gemische insbesondere durch Sedimentieren, Zentrifugieren und Filtrieren trennene)Gemische durch Umkristallisieren und Destillieren reinigen 6f)Feststoffe trocknen7Installationstechnische Arbeiten (§ 5 Nr. 7)a)Rohre und Rohrleitungsteile unter Berücksichtigung von Rohrverbindungsarten und -elementen sowie Dichtungsmaterialien verbinden und abdichten6 b)Absperrorgane bedienen8Warten und Instandhalten betrieblicher Einrichtungen (§ 5 Nr. 8)a)Anlagen einrichten, warten und überprüfen6 b)Wartungsarbeiten dokumentierenc)bei der In- und Außerbetriebnahme von Produktionseinrichtungen mitwirkend)Rohrleitungsteile und Armaturen unter Beachtung sicherheitstechnischer Vorschriften aus- und einbauen 8e)Instandhaltungsmaßnahmen nach Plan durchführen und dokumentierenf)Störungen im Produktionsablauf erkennen und vorgegebene Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen9Messtechnik (§ 5 Nr. 9)a)Geräte zur Bestimmung von Druck, Durchfluss, Füllstand, Menge und Temperatur unterscheiden und ihren Einsatzgebieten zuordnen4 b)Temperaturen messenc)Druck, Füllstand, Durchfluss und Menge mit mechanischen Geräten messend)den Elementen eines Regelkreises Funktionen zuordnen 410Bedienen von Anlagen (§ 5 Nr. 10)a)Einsatz- und Hilfsstoffe übernehmen und bereitstellen, Wareneingangskontrollen durchführen 12b)Betriebsbereitschaft von Anlagen sicherstellenc)Anlagen oder Teilanlagen an- und abfahrend)Anlagen oder Teilanlagen gemäß Betriebsanweisung bedienen und überwachen11Herstellen und Verarbeiten von Produkten (§ 5 Nr. 11)a)anorganische, organische, polymere oder bio- und gentechnische Produkte unter Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Vorgaben herstellen oder verarbeiten 16b)Herstellungs- und Verarbeitungsprozesse dokumentieren und Inprozesskontrollen durchführenc)Produkte lagern, insbesondere abfüllen, kennzeichnen, palettieren, transportieren und stapeln