§ 4 CSCGKostOÄndVVerordnung zum Container-Sicherheits-Zulassungsschild und zur Änderung der Kostenordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 EnWGKostVVerordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bundesnetzagentur nach dem Energiewirtschaftsgesetz
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 PBefGKostVKostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.