Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Bereich Verpflegungsdienstleistungen, Catering und Kantinenbetrieb Vom 18. Februar 2025
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 173 Stunden monatlich. Sie wird verteilt auf 8 Stunden an jeweils 5 Tagen pro Woche. Vor- und Nacharbeiten zählen zur Arbeitszeit, nicht jedoch Pausen.
§ 4 CuKAöAufArbb2V SL
§ 4 CuKAöAufArbb2V SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen