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Die Dauer des Jahresurlaubs wird nach der Dauer der Gewerkzugehörigkeit bemessen.
Die Gewerkzugehörigkeit wird ab dem Tag der Arbeitsaufnahme der ersten Tätigkeit oder der Ausbildung im Dachdeckerhandwerk gerechnet.
Samstage gelten nicht als Arbeitstage.
Die Dauer des Jahresurlaubs für gewerbliche Arbeitnehmer beträgt bis 10 Jahre Gewerkzugehörigkeit 26 Arbeitstage, bis 19 Jahre Gewerkzugehörigkeit 28 Arbeitstage, ab 20 Jahre Gewerkzugehörigkeit 30 Arbeitstage.
Die Dauer des Jahresurlaubs für Angestellte beträgt bis 10 Jahre Gewerkzugehörigkeit 26 Arbeitstage, bis 15 Jahre Gewerkzugehörigkeit 27 Arbeitstage, bis 18 Jahre Gewerkzugehörigkeit 28 Arbeitstage, bis 19 Jahre Gewerkzugehörigkeit 29 Arbeitstage, ab 20 Jahre Gewerkzugehörigkeit 30 Arbeitstage.
Der Urlaubsanspruch beträgt für jeden vollen Kalendermonat der Ausführung des Auftrags ein Zwölftel.