DEFG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietStaatliche Organisation§ 1 DEFGErrichtung des FondsGesetz über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit"§ 2 Es wird ein Fonds "Deutsche Einheit" als Sondervermögen des Bundes errichtet.§ 2