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Die Bewertung des Verhaltens erfolgt unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten des Schülers, die sich aus den für ihn geltenden schulrechtlichen Bestimmungen ergeben; dabei ist auch das Verhalten in der Gruppe zu berücksichtigen. Die Bewertung der Mitarbeit bezieht sich vor allem auf die Bereitschaft und das Bemühen des Schülers, selbstständig oder gemeinsam mit anderen Aufgaben zu lösen und im Unterricht mitzuarbeiten.
Verhalten und Mitarbeit werden auf Grund der Vorschläge der einzelnen Lehrkräfte durch die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters oder seines Stellvertreters bewertet.
Die Bewertung erfolgt mit ,,sehr gut“, wenn das Verhalten oder die Mitarbeit des Schülers besondere Anerkennung verdient, ,,gut“, wenn das Verhalten oder die Mitarbeit des Schülers den an ihn zu stellenden Erwartungen entspricht, ,,befriedigend“, wenn die Erwartungen im Ganzen ohne wesentliche Einschränkungen erfüllt werden, ,,nicht immer befriedigend“, wenn die Erwartungen mit erheblichen Einschränkungen erfüllt werden, ,,unbefriedigend“, wenn das Verhalten oder die Mitarbeit des Schülers nicht den Erwartungen entspricht.
Die Bewertung „unbefriedigend“ ist im Zeugnis unter „Bemerkungen“ zu begründen.